+++ Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zumutbarkeit der Verweisung auf eine anderweitige Reparaturmöglichkeit +++
LG Osnabrück
9.2.2010
3 S 276/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zumutbarkeit der Verweisung auf eine anderweitige Reparaturmöglichkeit
Eine andere Reparaturwerkstatt ist dem Unfallgeschädigten nicht als anderweitige Reparaturmöglichkeit zumutbar, wenn bei ihr Einschränkungen vorliegen, die in dem Fehlen einer Richtbank, der Vergabe der Lackierarbeiten an eine andere Werkstatt und dem nicht umfassenden kostenlosen Hol- und Bringservice bestehen.