Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht

Schadensersatz, Haftungsrecht, KfZ-Versicherung

+++ Schadensersatz Haftungsrecht KfZ-Versicherung +++

OLG Nürnberg – LG Nürnberg-Fürth

2.5.2019

13 U 1296/17

 

Schadensersatzanspruch eines Autovermietungsunternehmens: Bedienung des sog. Infotainmentsystems bei 200 km/h als grobe Fahrlässigkeit; Reduzierung des Schuldvorwurfs bei Vorhandensein eines sog. Spurhalteassistenten

 

  1. Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h -, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Ve-kehrsgeschehen richten.(Rn.35)

 

  1. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit der Folge eines zumindest teilweisen Verlustes der Haftungsfreistellung in den einer Kaskoversicherung nachgebildeten Bedingungen eines Mietver-trags.(Rn.36)

 

  1. Das Vorhandensein eines sog. Spurhalteassistenten reduziert den in einem entsprechenden Verhalten liegenden Schuldvorwurf zumindest bei derartig hohen Geschwindigkeiten nicht.(Rn.38)

 

BGB § 823 Abs 1

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