Unnötige Anwaltskosten, mutwilliger Anwaltswechsel

Unnötige Anwaltskosten, mutwilliger Anwaltswechsel LAG Hessen – ArbG Darmstadt 18.4.2016 16 TaBV 81/15 Rechtsanwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Betriebsrat während des Ruhens eines Beschlussverfahrens den Rechtsanwalt wechselt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt irgendetwas gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitsgericht zu veranlassen gewesen wäre, sind mutwillig. BetrVG § 40 Absatz 1