Aktuelles: Arbeitsrecht
18.08.2016
Unnötige Anwaltskosten, mutwilliger Anwaltswechsel
Unnötige Anwaltskosten, mutwilliger Anwaltswechsel
LAG Hessen – ArbG Darmstadt
18.4.2016
16 TaBV 81/15
Rechtsanwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Betriebsrat während des Ruhens eines Beschlussverfahrens den Rechtsanwalt wechselt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt irgendetwas gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitsgericht zu veranlassen gewesen wäre, sind mutwillig.
BetrVG § 40 Absatz 1
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten