Unnötige Anwaltskosten, mutwilliger Anwaltswechsel

Unnötige Anwaltskosten, mutwilliger Anwaltswechsel

LAG Hessen – ArbG Darmstadt

18.4.2016

16 TaBV 81/15

Rechtsanwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Betriebsrat während des Ruhens eines Beschlussverfahrens den Rechtsanwalt wechselt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt irgendetwas gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitsgericht zu veranlassen gewesen wäre, sind mutwillig.

BetrVG § 40 Absatz 1