Unnötige Anwaltskosten, mutwilliger Anwaltswechsel
LAG Hessen – ArbG Darmstadt
18.4.2016
16 TaBV 81/15
Rechtsanwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Betriebsrat während des Ruhens eines Beschlussverfahrens den Rechtsanwalt wechselt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt irgendetwas gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitsgericht zu veranlassen gewesen wäre, sind mutwillig.
BetrVG § 40 Absatz 1