Augenblicksversagen

Verkehrsrecht+++ Augenblicksversagen +++OLG Düsseldorf – AG Düsseldorf14.3.2015IV-1 RBs 183/13 Der Ausdruck „Augenblicksversagen“ beschreibt nur den Umstand, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Dieser Umstand allein ist kein ausreichender Grund, den Schuldvorwurf herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale dergroben Verletzung gegeben sind. Eine Vielzahl der Fälle unbewusster … Weiterlesen …