Ansprüche wegen Mobbings

+++ Ansprüche wegen Mobbings +++LAG Köln – ArbG Köln2.3.20111 Ta 375/10 1.) Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbing unterfallen der Ausschlussklausel des § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT und sind innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen (im Anschluss an BAG v. 16.05.2007 – … Weiterlesen …