Bauleitung Haftung

+++ Bauleitung Haftung +++OLG Celle – LG Hildesheim19.12.20127 U 10/12 Unterlässt der bauplanende Ingenieur eine von ihm selbst im Leistungsverzeichnis vorgesehene Überprüfung seiner Planung (hier: Stand- bzw. Gleitsicherheitsnachweis auf der Grundlage von Laborversuchen bei Neuerstellung der Abdeckung einer Deponie) und gibt den Baubeginn frei mit der Folge, dass das Werk mangelhaft erstellt wird und saniert … Weiterlesen …