Baumängelgewährleistung: Formularvertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängel an einer Glasfassade auf 123 Monate
+++ Baumängelgewährleistung: Formularvertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängel an einer Glasfassade auf 123 Monate +++ OLG Köln – LG Köln 28.7.2016 I-7 U 179/15 Baumängelgewährleistung: Formularvertragliche Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängel an einer Glasfassade auf 123 Monate Die gesetzliche Verjährung von Baumängelansprüchen kann durch Individualvereinbarung bis zur Grenze von 30 Jahren verlängert werden. … Weiterlesen …