Baumängelrecht + Produktbeschreibung + Beschaffenheitsvereinbarung + Leistungsbeschreibung

+++ Baumängelrecht + Produktbeschreibung + Beschaffenheitsvereinbarung + LeistungsbeschreibungOLG Frankfurt16.5.201315 U 251/11 1. Nicht jede Produktbeschreibung der bei der Erstellung eines Werks zu verwendenden Materialien ist als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen. Dies ist vielmehr danach zu entscheiden, ob sich feststellen lässt, dass der Besteller erkennbar großen Wert gerade auf die genaue Einhaltung der Leistungsbeschreibung legt. 2. Verwendet der … Weiterlesen …