Bauverträge Bauvertragsrecht

+++ Bauverträge Bauvertragsrecht +++ AG Köln 31.5.2016 133 C 56/15   1. Der Besteller kann den geschlossenen Werkvertrag jederzeit frei kündigen (§ 649 Satz 1 BGB). Dieses Kündigungsrecht kann durch eine Individualvereinbarung wirksam ausgeschlossen werden.   2. Das freie Kündigungsrecht des Bestellers ist eine zentrale Norm des Werkvertragsrechts. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des … Weiterlesen …