Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung

Haftpflichtrecht (Versicherungsrecht) BGH – OLG Schleswig – LG Flensburg 6.12.2022 VI ZR 73/21   Die Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung ist grundsätzlich Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Er hat die konkrete seelische Beeinträchtigung des betroffenen Hinterbliebenen zu bewerten und hierbei die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Ähnlich wie beim … Weiterlesen …