Beweissicherung , falscher Antrag, Erledigung, Rücknahme

+++ Beweissicherung , falscher Antrag, Erledigung, Rücknahme +++BGH – Thüringer OLG – LG Gera24.2.2011VII ZB 20/09 Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Das gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war … Weiterlesen …