Voraussetzungen für eine echte Druckkündigung
+++ Voraussetzungen für eine echte Druckkündigung +++ LAG Hessen – ArbG Frankfurt 13.7.2016 18 Sa 1498/15 Die bisher von der Rechtsprechung anerkannten Voraussetzungen für eine echte Druckkündigung sind nicht erfüllt, wenn eine Aufsichtsbehörde von einem Arbeitgeber verlangt, einen Arbeitnehmer zu entlassen, um auf diese Weise eine Sanktion des Arbeitnehmers zu erreichen. Hier: Verpflichtung … Weiterlesen …