Eintragung der Tätigkeitsart in das Berufsverzeichnis der Architekten, Makler

+++ Eintragung der Tätigkeitsart in das Berufsverzeichnis der Architekten, Makler +++Hessischer VGH – VG Darmstadt17.9.20107 A 3082/09 Die zusätzliche gewerbliche Tätigkeit eines Architekten als Immobilienmakler steht mit der Berufsbezeichnung freischaffend nicht in Einklang. Daher ist in einem solchen Fall in das Berufsverzeichnis die Tätigkeitsart selbstständig, gewerblich einzutragen. ArchStPlG HE § 1 Abs 2, § 1 … Weiterlesen …