Familienrecht XIX: Bedarf muss echt sein

Bei der Bestimmung der zuzurechnenden Leistungsfähigkeit, um beispielsweise für Elternunterhalt aufkommen zu können, legt der BGH Wert auf die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse. Auf pauschale Selbstbehaltswerte kommt es dabei weniger an. Auch in dem folgenden Fall befasste sich der BGH mit dem Elternunterhalt: Das Sozialamt des Landkreises verlangte von einer halbtags berufstätigen Tochter, die im Durchschnitt … Weiterlesen …