Erbscheinsantrag

BGH – OLG Frankfurt – AG Offenbach 8.2.2023 IV ZB 16/22   Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gemäß § 2358 BGB a.F., § 26 FamFG ein.   BGB § 2356 Abs 1 aF, § 2358 aF … Weiterlesen …