Haftung Mängel Planungsfehler Aufklärungspflicht

+++ Haftung Mängel Planungsfehler Aufklärungspflicht +++OLG München – LG Augsburg14.4.201027 U 31/09 1. Der mit der Ausführungs-, Werks- und Tragwerksplanung für eine Tiefgarage beauftragte Architekt darf sich, wenn er ein von den anerkannten Regeln der Technik abweichendes System zur Ausführung vorschlägt, nicht darauf beschränken, dem Auftraggeber die Unterschiede zwischen der herkömmlichen Ausführung und der davon … Weiterlesen …