Honorar Vergütung

+++ Honorar Vergütung +++OLG Celle – LG Hannover10.6.201514 U 164/14 1. Ein Architekt kann nach Beendigung seiner Arbeiten auf sein Honorar wirksam (teilweise) verzichten oder einen Erlassvertrag bzw. Vergleich abschließen. Die Annahme eines Verzichts bzw. Erlassvertrages erfordert die Feststellung eines unmissverständlichen rechtsgeschäftlichen Willens des Gläubigers, auf die Forderung verzichten zu wollen, wobei an diese Feststellung … Weiterlesen …