Familienrecht XVII: BGH bremst Sozialamt

Mit steigender Lebenserwartung stellt sich die Frage nach der Finanzierung der Pflege alter Menschen immer dringender. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem beispielhaften Fall die Ansprüche des Sozialamtes gegen den Sohn einer Pflegebedürftigen aber in ihrer Höhe deutlich zurück. Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Eltern, Großeltern usw. sind wechselseitig verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. … Weiterlesen …