Beweislast , Darlegungslast, Vereinbarung, Einwilligung, Eigentumsverletzung

Beweislast , Darlegungslast, Vereinbarung, Einwilligung, Eigentumsverletzung BGH – OLG Hamburg – LG Hamburg 13.5.2022 V ZR 7/21   Die Darlegungs- und Beweislast für die einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB ausschließende Einwilligung des Eigentümers in die Einwirkung auf sein Eigentum trägt der Anspruchsgegner.   BGB § 1004 Abs 1

Baurecht XII: Unbestimmt wie das Wetter?

Nicht nur die Qualität und Preis sind für die Vertragspartner bei einem Bau von Bedeutung, auch der zeitliche Ablauf spielt für die Praxis eine wesentliche Rolle. Der Bauherr ist möglicherweise darauf angewiesen, dass er aus seiner gekündigten Mietwohnung ausziehen oder ein neues Lager für seine Produktion nutzen kann. Der Auftragnehmer muss seine betrieblichen Dispositionen planen … Weiterlesen …