Nutzungsentschädigung Schadensersatz

+++ Nutzungsentschädigung Schadensersatz +++OLG Düsseldorf – LG Kleve27.3.201224 U 200/11 1. Ein Vorenthalten der Mietsache i.S.d. § 546a Abs. 1 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Mieter die Mietsache in verändertem oder verschlechtertem Zustand zurückgibt. Das Zurücklassen nur einiger weniger Gegenstände steht der Annahme einer Rückgabe nicht entgegen. Lässt der Mieter jedoch Einrichtungsgegenstände … Weiterlesen …