Verfügungsbefugnis des transmortal bevollmächtigten Vorerben

+++ Verfügungsbefugnis des transmortal bevollmächtigten Vorerben +++ OLG Stuttgart – AG Böblingen 29.5.2019 8 W 160/19   Verfügungsbefugnis des transmortal bevollmächtigten Vorerben   Der von dem Erblasser trans- oder postmortal bevollmächtigte Vorerbe kann auch den Nacherben wirksam vertreten, ohne den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2112, 2113 BGB unterworfen zu sein.