Verfügungsbefugnis des transmortal bevollmächtigten Vorerben

+++ Verfügungsbefugnis des transmortal bevollmächtigten Vorerben +++

OLG Stuttgart – AG Böblingen

29.5.2019

8 W 160/19

 

Verfügungsbefugnis des transmortal bevollmächtigten Vorerben

 

Der von dem Erblasser trans- oder postmortal bevollmächtigte Vorerbe kann auch den Nacherben wirksam vertreten, ohne den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2112, 2113 BGB unterworfen zu sein.