Zeugnis

+++ Zeugnis +++ LAG Schleswig-Holstein – ArbG Lübeck 17.10.2017 1 Sa 228/17   Der Arbeitgeber kann ein bereits erteiltes Arbeitszeugnis widerrufen und dessen Rückgabe verlangen, wenn ihm nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würden und für einen zukünftigen Arbeitgeber von ausschlaggebender Bedeutung bei der Einstellungsentscheidung sein könnten. Bereits vorliegende Erkenntnisse   der … Weiterlesen …