Aktuelles: Baurecht
15.09.2017
Überschreitung einer Kostenschätzung
+++ Überschreitung einer Kostenschätzung +++
OLG Celle – LG Hildesheim
28.4.2016
6 U 102/15
Aus der Überschreitung einer Kostenschätzung, die nur zur Vorlage bei der Bank dienen sollte, um dieser die Erforderlichkeit eines Kredits plausibel zu machen, und lediglich ca.- Angaben der Kosten enthält, kann der Bauherr jedenfalls dann keinen Anspruch gegen den Architekten herleiten, wenn dieser keine weiteren Leistungen erbracht hat.
BGB § 634 Nr 4 Alt 1
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Abschluss eines Vergleichs
- Erbscheinsantrag
- Erbunwürdigkeit
- Haftungsrecht (Straßenverkehrsrecht), Schadensrecht (Straßenverkehrsrecht)
- Grundstücksrecht), Grundbuchrecht (Grundstücksrecht)