Überschreitung einer Kostenschätzung

+++ Überschreitung einer Kostenschätzung +++

OLG Celle – LG Hildesheim

28.4.2016

6 U 102/15

 

Aus der Überschreitung einer Kostenschätzung, die nur zur Vorlage bei der Bank dienen sollte, um dieser die Erforderlichkeit eines Kredits plausibel zu machen, und lediglich ca.- Angaben der Kosten enthält, kann der Bauherr jedenfalls dann keinen Anspruch gegen den Architekten herleiten, wenn dieser keine weiteren Leistungen erbracht hat.

 

BGB § 634 Nr 4 Alt 1