Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, hier: Fahrrad

+++ Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, hier: Fahrrad +++
OVG Lüneburg
2.2.2012
12 ME 274/11

Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, hier: Fahrrad

Einem Verkehrsteilnehmer, der bislang nur fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge in einem eignungsausschließenden Zustand geführt hat, kann die Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, ggf. auch eines Fahrrads, verboten werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Anlass zu der begründeten Annahme besteht, er werde in überschaubarer Zukunft ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug im Zustand der Nichteignung führen und zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.