Beweislastverteilung im Mietrecht

+++ Beweislastverteilung im Mietrecht +++
OLG Köln – LG Köln
6.9.2011
9 U 40/11

Beweislastverteilung im Mietrecht: Wohnungsbrand durch technischen Defekt am Fernsehgerät; Ausgleichsanspruch zwischen Gebäude- und Haftpflichtversicherer

1. Ist unstreitig bzw. vom Vermieter nachgewiesen, dass ein Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters durch Mietgebrauch entstanden ist, so trifft den Mieter die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines von ihm zu vertretenden Pflichtenverstoßes mit der Folge seiner Beweisfälligkeit bei Unaufklärbarkeit der Brandursache.

2. Sind bereits alle ernsthaft in Betracht kommenden Brandursachen in Form eines als fahrlässig zu beurteilenden Pflichtenverstoßes des Mieters ausgeschlossen und bleibt deshalb nur noch die Möglichkeit eines technischen Defekts, ist der Entlastungsbeweis geführt, ohne dass des auf die Aufklärung der genauen Einzelheiten dieses technischen Defekts ankäme.