Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht
22.12.2011
dumme Sittenwidrigkeit
+++ dumme Sittenwidrigkeit +++
BGH – OLG Oldenburg – LG Oldenburg
28.10.2011
V ZR 212/10
Ein Rechtsgeschäft, welches die Parteien in der Absicht schließen, einen Dritten zu schädigen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist.
BGB § 138 Abs 1
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Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten