OLG Celle – LG Stade
4.2.2010
6 U 88/09
Haben bauplanender Architekt und Bauunternehmer vereinbart, dass in ihrem Verhältnis der Bauunternehmer dem Bauherrn allein haftet, hindert diese Vereinbarung den Bauunternehmer nicht, dem Bauherrn, der von ihm Schadensersatz verlangt, das Mitverschulden des Architekten entgegenzuhalten.
BGB § 426 Abs 1 Satz 1 Halbs 2
BGB § 328 Abs 1