Baugewerbe – Auskunftsansprüche nach dem VTV – unzulässige Rechtsausübung

BAG – LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin
9.12.2009
10 AZR 850/08

Baugewerbe – Auskunftsansprüche nach dem VTV – unzulässige Rechtsausübung

1. § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG hindert den Einwand einer unzulässigen Rechtsausübung nicht. Hiernach ist die Verwirkung von tariflichen Rechten ausgeschlossen.

2. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine fehlerhafte tarifliche Bewertung der Tätigkeit aufgrund eines Rechtsirrtums und die daraus resultierende übertarifliche Bezahlung im Regelfall korrigiert werden können. Die tarifliche Bewertung ist

allein aufgrund objektiver Merkmale nach den tariflichen Bestimmungen vorzunehmen.

Wird das Ergebnis der Bewertung einer Tätigkeit mitgeteilt, liegt darin nur die Äußerung einer Rechtsauffassung, die im Falle eines Bewertungsirrtums grundsätzlich korrigiert werden kann. Im Einzelfall kann das Sich-Berufen auf den Fehler wegen eines schutzwürdigen Vertrauens in den Fortbestand der bisherigen Bewertung gegen Treu und Glauben verstoßen. (Leitsatz der Redaktion)

TVG § 4