+++ Aufklärungsrecht Haftungsrecht Verjährung +++
BGH – OLG Hamburg – LG Hamburg
21.5.2019
II ZR 340/18
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags.
BGB § 199 Abs 3 S 1 Nr 1