Aufklärungsrecht, Haftungsrecht, Verjährung

+++ Aufklärungsrecht Haftungsrecht Verjährung +++

BGH – OLG Hamburg – LG Hamburg

21.5.2019

II ZR 340/18

 

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags.

 

BGB § 199 Abs 3 S 1 Nr 1