Videoüberwachung; Ermessensüberschreitung

+++ Videoüberwachung; Ermessensüberschreitung +++
LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin
9.9.2011
6 TaBV 851/11

s stellt zumindest eine Überschreitung der Grenzen des Ermessens dar, wenn eine Einigungsstelle trotz der in der Erlaubnis für den Betrieb einer öffentlichen Spielbank angeordneten Videoüberwachung und -aufzeichnung das Vorliegen eines dringenden Verdachts zur Voraussetzung der Live-Betrachtung und Auswertung der Aufzeichnungen macht und eine lokale Installation der Systeme der Videoüberwachung vorschreibt.

BetrVG §§ 76 Abs. 5 Satz 3 und 4, 87 Abs. 1 Nr. 6
SpBG Berlin § 10a