Amtshaftungsanspruch gegen den Gerichtsvollzieher

 

+++ Amtshaftungsanspruch gegen den Gerichtsvollzieher +++

OLG Frankfurt – LG Frankfurt

4.4.1996

1 U 278/94

 

Amtshaftungsanspruch gegen den Gerichtsvollzieher wegen der Zustellung eines Vollstreckungstitels an einen unbeteiligten Dritten

 

1. Wenn der Gerichtsvollzieher einen unbeteiligten Dritten als Rechtsnachfolger ein auf eine andere Person lautenden Vollstreckungstitel per Post zustellen läßt, liegt eine zum Schadenersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung vor.

 

2. Als Schaden sind (auch) die Rechtsanwaltskosten ersatzfähig, die dem Dritten durch die Einschaltung eines Anwalts zwecks Abwehr der unberechtigten Inanspruchnahme entstehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei dem Dritten um eine nicht mit den Gegebenheiten

 

des Vollstreckungsrechts vertraute Person handelt, der somit nicht zugemutet werden kann, auf anwaltliche Hilfe zu verzichten.

 

BGB § 254 Abs 1, § 839 BGB

GG Art 34

BRAGebO § 11, § 31 Abs 1 Nr 1 BRAGebO