ARGE Baurecht: Keine Umsatzsteuer bei Verlängerung der Baustelle

ARGE Baurecht: Keine Umsatzsteuer bei Verlängerung der Baustelle

Auf Handwerkerrechnungen kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Das ist allgemein bekannt. Weni-ge kennen dagegen die Ausnahme von dieser Regel, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die hat der Bundesgerichts-hof bereits am 24. Januar diesen Jahres verkündet (VII ZR 280/05). Demnach darf auf keine Rechnungsposition für so genannte „verlängerte Bauzeiten“, Umsatzsteuer erhoben werden.

Dies, so die ARGE Baurecht, hat sich bislang noch nicht bei allen am Bau Beteiligten herumge-sprochen. Da Baustellen häufig länger laufen und Baustelleneinrichtungen entsprechend auch länger vorgehalten werden müssen als zunächst geplant, machen Unternehmer anschließend beim Bauherrn Schadensersatz für diese verlängerte Baustelleneinrichtung geltend. Das ist Rech-tens. Nicht in Ordnung ist es allerdings, wenn sie auf diese Position dann zusätzlich Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Bauherren, so rät die ARGE Baurecht, sollten ihre Rechnungen daraufhin kritisch prüfen.