Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis

+++ Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis +++

BVerwG – Bayerischer VGH – VG München

11.4.2019

3 C 7.18

 

Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Ermessensentscheidung; Fahrerlaubnis; Klärung von Zweifeln an der Fahreignung; MPU; Risikogrenzwert; THC; THC-Grenzwert; Tetrahydrocannabinol; Trennung des Cannabiskonsums vom Führen eines Kraftfahrzeugs; Trennung von Konsum und Fahren; Trennungsgebot; gelegentlicher Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsument; gelegentlicher Konsum von Cannabis; mangelnde Fahreignung; medizinisch-psychologische Untersuchung; Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von Cannabis

 

Bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter einer seine Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, darf die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen. In solchen Fällen hat sie gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu entscheiden.

 

StVG § 3 Abs. 1 Satz 1

FeV § 11 Abs. 7 und 8, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 3,

FeV § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und Anlage 4 Nr. 9.2.2

GG Art. 3 Abs. 1