Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht
15.06.2023
Abschluss eines Vergleichs
BGH – OLG München – LG Deggendorf
20.4.2023
IX ZR 209/21
- Der Rechtsanwalt ist im Grundsatz gehalten, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung über den Abschluss eines Vergleichs zu treffen; hierzu hat er den Mandanten über die Vor- und Nachteile des Vergleichs zu beraten.
- Die Beratungsbedürftigkeit des Mandanten entfällt erst dann, wenn der Mandant aus anderen Gründen über die Vor- und Nachteile des Vergleichs im Bilde ist; dies hat der Rechtsanwalt darzulegen und zu beweisen.
BGB § 280 Abs 1, § 675
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Aktuelle Informationen:
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