Sie sind mit viel Engagement an Ihre neue Aufgabe herangegangen, haben gut gearbeitet und dann dies:
Zeitgenossen, die Ihre Arbeit in Anspruch nehmen, aber nicht im Traum daran denken, Ihre Leistung zu honorieren. Nach vielleicht 2 Monaten mahnen Sie dezent. Es passiert wieder nichts!
Mancher Schuldner greift zu immer dreisteren Methoden, um Leistung zu erhalten und Gegenleistung schuldig zu bleiben.
Von staatlicher Seite ist wenig Hilfe zu erwarten, also müssen Sie selbst Ideen entwickeln.
Drei klassische Methoden zur Bearbeitung von Außenständen sind bekannt:
1. Die eigene Mahnabteilung
Sie ist zwar firmennah, aber kostenintensiv und den Mitarbeitern mangelt es oft am nötigen Fachwissen. Diese Mitarbeiter sind oft auch mit anderen Aufgaben betraut, weshalb wenig Zeit für effektives Inkasso bleibt.
2. Das Inkassobüro
Wenn es professionell arbeitet, ist es nicht unbedingt schlecht.
Ob Sie an einen Profi geraten, ist aber fraglich und die Leistung scheint nur billig. Oft führen undurchschaubare Honorarregelungen zu Gebühren, die teilweise weit über den Anwaltsgebühren liegen. Deshalb muss der Schuldner selbst bei einer erfolgreichen Klage die Gebühren nur teilweise zahlen, – den „Rest“ zahlen Sie.
Außerdem dürfen im Rahmen des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungswesens Inkassobüros beispielsweise weder einen Mahnbescheid beantragen noch eine Lohnpfändung bewirken und müssen selbst zu einem Anwalt gehen. Sie zahlen im Nichterfolgsfall also für das Inkassobüro und den Anwalt, im Erfolgsfall zumindest einen Teil der Inkassokosten.
Warum also nicht gleich zum Anwalt?
3. Die Anwaltskanzlei
Vom Ausbildungsstand der Rechtsanwälte und ihrer Fachkräfte her darf auf juristischem Gebiet bei einer seriösen Kanzlei professionelles Vorgehen erwartet werden und zwar zu Gebührensätzen, die jedenfalls nicht über der BRAGO liegen und damit von den Gerichten anerkannt werden.
Fachlich formal richtiges Arbeiten und Effizienz sind aber zweierlei. In vielen Kanzleien laufen die Mahn- und Vollstreckungsfälle oft „nebenher“ und werden schuldnerfern, schematisch und zu langsam abgearbeitet, daher ist der wirtschaftliche Erfolg nicht optimal.
Deshalb ist es unser Ziel, die Vorteile der drei genannten klassischen Methoden der Forderungsrealisierung unter Vermeidung der Nachteile für Sie zu realisieren:
Nähe zum Mandanten
durch unkomplizierten Kontakt zu Ihrer Kundenbuchhaltung. Notwendige Besprechungen können zur Vermeidung langer Aktenwege in Ihrem Haus stattfinden;
Rasches Vorgehen im vorgerichtlichen Bereich
durch qualifizierte Fachkräfte und Reaktionszeiten von maximal 24 Stunden;
Professionelle Abwicklung
der einzelnen gerichtlichen Maßnahmen bis zur Titulierung der Forderung und der Zwangsvollstreckung;
Kosteneinsparung
bei Ihnen durch Outsourcing.
fundiertes Erfahrungswissen,
da die Mitarbeiter über jahrelange Praxis im Prozess- und Inkassowesen verfügen.
Warum plagen Sie sich also mit Problemen, für die andere bereits das nötige Fachwissen haben?
Aufgrund der Schuldrechtsreform wurde das missglückte „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ wieder korrigiert. Im Wettlauf der Gläubiger verliert der Langsame. Es ist unsere regelmäßige Erfahrung, dass gute Arbeit und ein ordentlicher Stundenlohn durch ineffektive, mühevolle Forderungseintreibung untergraben wird. Deshalb unser dringender Appell: Schicken Sie drei Wochen nach der Rechnung eine Mahnung. Überschreiben Sie diese nicht mit „Zahlungserinnerung“ oder „1. Mahnung“. Die zahlungsschwachen, erfahrenen Schuldner ziehen daraus nur die Schlussforderung, dass sie nicht zahlen müssen, weil es noch eine weitere Mahnung geben wird. Rufen Sie eine Woche später dort an und schicken Sie, wenn kein Geld einging, eine Woche später Ihre letzte Mahnung.