Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten

Urteil – BGH – OLG Karlsruhe – LG Karlsruhe

1.12.2022

VII ZR 90/22

 

Ein gegen den bauausführenden Unternehmer besteht mangels Gesamtschuldverhältnisses nicht, wenn dem Besteller einerseits ein Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB gegen den Architekten wegen Verletzung der vertraglich vereinbarten Objektbegehungspflicht zusteht und ihm andererseits Mängelansprüche gegen den bauausführenden Unternehmer wegen diesem zuzurechnender Mängel des Bauwerks zustehen.

 

BGB § 421, § 422, § 426, § 634 Nr 4

HOAI 2002 § 15 Abs 2 Nr 9