HOAI, Honorar, Honorarberechnung

HOAI (Architekten-/Ingenieurrecht), Honorar (Architekten-/Ingenieurrecht), Honorarberechnung (Architekten-/Ingenieurrecht) OLG Celle – LG Hannover

6.10.2021

14 U 39/21

 

Zulässigkeit einer Umbauzuschlagsvereinbarung von 0% im Lichte von § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2009 und § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013

 

  1. Eine schriftliche Vereinbarung, nach der zwischen den Parteien ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart worden ist, steht den Fiktionen von § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2009 und § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen, so dass der Auftragnehmer auch nachträglich keinen weiteren Umbauzuschlag fordern kann.

 

  1. Mehrkosten aufgrund von Bauzeitverlängerungen sind konkret darzulegen. Schätzungen auf der Basis von Durchschnittswerten sind nicht ausreichend.

 

  1. Ein wichtiger zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt vor, wenn das Erbringen von vertraglich geschuldeten Leistungen von einer weiteren Vertragsergänzung abhängig gemacht wird.

 

HOAI 2009 § 35 Abs 1 S 2

HOAI 2013 § 6 Abs 2 S 4

VOB/B § 6 Abs 6

BGB § 642, § 314 Abs 1 S 2, § 242, § 649aF