Kollision bei einem Auspark- bzw. Anfahrvorgang mit einem Linksabbieger; Anscheinsbeweis

Verkehrsrecht+++ Kollision bei einem Auspark- bzw. Anfahrvorgang mit einem Linksabbieger; Anscheinsbeweis +++
OLG Hamm – LG Dortmund
27.3.2015
I-11 U 44/14

Kollision bei einem Auspark- bzw. Anfahrvorgang mit einem Linksabbieger; Anscheinsbeweis

1. Eine Wiedereingliederung eines Fahrzeuges in den fließenden Verkehr ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Auswirkung des Anfahrvorganges auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist.

2. Der Verstoß gegen § 10 StVO hat zur Folge, dass gegen den Ausparkenden bzw. Anfahrenden der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Handeln spricht und ihn im Regelfall die volle oder zumindest überwiegende Haftung trifft (vgl. BGH, 20. September 2011, VI ZR 282/10).

3. Kommt es beim Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, das noch nicht dem entgegenkommenden Verkehr zuzurechnen ist, sondern sich erst am Ende eines Vorgangs befindet, durch den eine Wiedereingliederung in den fließenden Verkehr erfolgen soll, so fehlt es an einer typischen Verkehrssituation, welche das alleinige oder zumindest überwiegende Verschulden des Linksabbiegers nahe legt.

StVO § 9 Abs 3, § 9 Abs 4, § 10