Macht ein Vermieter gegen den Mieter einen Schadensersatzanspruch geltend

+++ Macht ein Vermieter gegen den Mieter einen Schadensersatzanspruch geltend, +++
OLG Naumburg – LG Halle
9.11.2010
1 W 56/10 (PKH)

Macht ein Vermieter gegen den Mieter einen Schadensersatzanspruch geltend, trägt er grundsätzlich die Beweislast dafür, dass der Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten durch Mietgebrauch entstanden ist und die Schadensursache nicht auch aus dem Verhalten eines Dritten herrühren kann, für den der Mieter nicht nach § 278 BGB haftet. Ob sich der Vermieter bei Geschehensbildern, die nach der Lebenserfahrung eine im Obhutsbereich des Mieters gesetzte Schadensursache wahrscheinlich machen, auf die Regeln des Anscheinsbeweises berufen kann, kann hier offen bleiben.