Rundbrief: Arbeitsrecht

Ein Service für Sie zum Thema Arbeitsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende drei – vielleicht für Sie irgendwann wichtige – Entscheidungen möchten wir Ihnen kurz zusammenfassen:

Außerordentliche Kündigung – Angriff auf die körperliche Unversehrtheit und das Per-sönlichkeitsrecht von Kollegen
Bedroht ein Arbeitnehmer mit Vorgesetztenfunktion seine Mitarbeiter mit waffenähnli-chen Gegenständen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung, auch wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten als einen harmlosen Scherz einordnet.
(BGB § 626 Abs 1LAG Nürnberg – ArbG Bamberg – 14.1.2010, 5 Sa 451/09)

Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Zeitabschnitte:
Das Pflegezeitgesetz lässt nach § 4 Abs. 1 PflegeZG nur eine einmalige Pflegezeitnahme mit unmittelbarer anschließender Verlängerungsmöglichkeit, nicht aber eine Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Abschnitte zu.
(LAG Baden-Württemberg; ArbG Stuttgart, 31.3.2010 – 20 Sa 87/09)

Unternehmerische Entscheidung bzgl leidensgerechtem Arbeitsplatz:
Die unternehmerische Entscheidung einen leidensgerechten Arbeitsplatz in Wegfall zu bringen, erweist sich dann als unsachlich bzw. willkürlich, wenn der Arbeitgeber aus § 81 Abs. 4 SGB IX gleich wieder verpflichtet wäre, einen solchen zu schaffen.
(KSchG § 1, SGB IX § 81 Abs. 4LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin, 30.3.2010, 7 Sa 58/10)

Da sich viele immer wieder über Verkehrsunfälle und Schwierigkeiten bei der Scha-densregulierung ärgern, erlaube ich mir den Hinweis, dass die Verwertung der Fotogra-fien des Sachverständigen von einem Unfallauto zur Ermittlung eines Restwertes über eine Tauschbörse gegen Urheberrecht verstoßen kann. Mehr dazu finden Sie auf unse-rer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Christian Jacobi
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

PS:
Der Richter wiederholt die Anklage: »Sie haben Ihrem Meister mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und behaupten allen Ernstes, er hätte Sie dazu aufgefordert…«
»Natürlich! Er sagte zu mir: Jetzt nehme ich das Eisen aus dem Feuer und wenn ich mit dem Kopf nicke, schlägst Du mit dem Hammer drauf.«