Rundbrief Zivilrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

sollten Sie in Zukunft privat mit Handwerkern einen Vertrag abschließen, erlaube ich mir den Hinweis, dass die neue VOB/B laut Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 15.10.2009 nicht mehr zur Verwendung mit privaten Bauherren empfohlen wird. Ver-einbaren Sie einfach einen BGB-Vertrag und gehen damit weniger Risiken ein.

Wen die wesentlichsten Änderungen zum Familienrecht interessieren, lade ich zum Besuch auf unsere Homepage ein. Gehen Sie in die Rubrik «Informationen«. Dort fin-den Sie unter »Aktuelles« die Rubrik «Familienrecht«. Dort ist eine Darstellung der wich-tigsten Änderungen platziert.

Beachtliche Sorgfaltsanforderungen stellen Richter an Mütter, wenn sie Kindern beim Ein- und Aussteigen helfen wollen. Kommt es bei diesem Vorgang zu einer Berührung der offenstehenden Tür mit einem zu nahe vorbeifahrenden Lkw sieht der BGH durchaus eine hälftige Schadensteilung als gerechtfertigt an (BGH VI ZR 316/08, Urteil vom 06.10.2009).

Ich wünsche Ihnen auch im Namen meiner Mitarbeiter eine schöne Vorweihnachts-zeit.

Ihr

Christian Jacobi