Aktuelles: Verkehrsrecht
01.10.2013
Schadensrecht KfZ-Versicherung
+++ Schadensrecht KfZ-Versicherung +++
BGH – LG Limburg – AG Weilburg
13.8.2013
VI ZR 389/12
Verursacht der Schädiger die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten, so hat er nicht nur den entgangenen Verdienst aus abhängiger Arbeit, sondern grundsätzlich auch den auf den Zeitraum der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit entfallenden Anteil des Urlaubsentgelts zu ersetzen. Dieser Anspruch geht gemäß § 6 Abs. 1 EntgFG auf den Arbeitgeber über, soweit dieser dem Geschädigten für die Zeit seiner unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlten Urlaub gewährt hat.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Abschluss eines Vergleichs
- Erbscheinsantrag
- Erbunwürdigkeit
- Haftungsrecht (Straßenverkehrsrecht), Schadensrecht (Straßenverkehrsrecht)
- Grundstücksrecht), Grundbuchrecht (Grundstücksrecht)