+++ Sicherheitseinbehalt, Sperrkonto, Untreue +++
OLG Köln – LG Aachen
27.7.2009
11 U 86/09
Sicherheitseinbehalt, Sperrkonto, Untreue
Dadurch, dass der Werkunternehmer gegen seine Verpflichtung aus § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B verstößt, den vereinbarten Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, erfüllt er noch nicht den Tatbestand der Untreue nach § 266 StGB. Daher macht er sich hierdurch nicht nach § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig.
VOB/B § 17 Nr. 6
StGB § 266