+++ Reiserecht +++
BGH – LG Frankfurt – AG Frankfurt
6.8.2019
X ZR 165/18
Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind nach der Fluggastrechteverordnung wegen großer Verspätung gewährte Ausgleichsansprüche auf Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Beförderungsvertrags aufgrund derselben großen Verspätung anzurechnen.
BGB § 280 Abs 1
EGV 261/2004 Art 12
EURL 2015/2302 Art 14 Abs 5