Abnahme

Abnahme (Baurecht)OLG Nürnberg – LG Nürnberg-Fürth 17.5.2021 13 U 365/21   Klage auf Werklohnzahlung bei Abnahmereife möglich nach zu Unrecht verweigerter Abnahme   Im Falle der Abnahmereife kann unmittelbar auf Zahlung des Werklohns geklagt werden, wenn der Werkbesteller die Abnahme zu Unrecht verweigert; im Zahlungsantrag liegt ein konkludentes Abnahmeverlangen.   BGB § 640, § 641