Amtshaftungsrecht, Verjährung, Verjährungsrecht

+++ Amtshaftungsrecht Verjährung Verjährungsrecht +++ BGH – Kammergericht – LG Berlin 10.10.2019 III ZR 227/18   Die Verjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs beginnt, wenn dem Geschädigten Tatsachen bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind, die auch aus der Perspektive eines vLaien das Vorgehen des Notars als irregulär und daher möglicherweise pflichtwidrig erscheinen lassen (Fortführung von Senat, Urteil … Weiterlesen …