Familienrecht XXII: Selbst verantwortlich

Der Vater eines zwischenzeitlich erwachsenen Sohnes verlangte die Abänderung eines vorliegenden Unterhaltstitels, weil er der Meinung war, er müsse keinen Unterhalt mehr bezahlen. Der Sohn würde keine ordnungsgemäße Ausbildung absolvieren. Der zwischenzeitlich volljährige Sohn hatte 2001 die achte Klasse die Hauptschule ohne Abschluss beendet. Anstelle einer Ausbildung frönte er danach der Freizeitgestaltung, die ihm zunächst … Weiterlesen …