Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bis zur Erledigung eines Strafverfahrens
+++ Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bis zur Erledigung eines Strafverfahrens +++ LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Eberswalde 12.12.2017 21 Ta 1260/17 Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bis zur Erledigung eines Strafverfahrens Wenn sich eine Zeugin oder ein Zeuge, gegen die oder den ein Ermittlungs- oder Strafverfahren läuft, auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 … Weiterlesen …